Neues Thüringer Fischereigesetz: Änderungen bei Schonzeiten und Mindestmaßen!

Seit dem 25.9.2020 ist die Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in Kraft. Es gibt einiges an Änderungen und Anpassungen.
In Teil 2 gibt es eine Übersicht für alle Änderungen bei den Schonzeiten und Mindestmaßen:

FischartSchonzeitMindestmaßBesonderheiten
Aal1. November
bis

28. Februar
50 cmSchonzeit eingeführt
Mindestmaß angehoben
Äsche1. Februar
bis 31. Mai
35 cmMindestmaß angehoben
Bachforelle1. Oktober
bis 31. März
30 cmMindestmaß angehoben
Barbe1. April
bis

31. August
40 cmwar bisher
ganzjährig geschont
Döbelkeine20 cmMindestmaß herabgesetzt
Hecht15. Februar
bis 30. April
50 cmMindestmaß angehoben
Karausche1. April
bis 31. Mai
15 cm Schonzeit eingeführt
Mindestmaß eingeführt
Moderlieschenganzjährigentfälltbisher ohne Schonzeit
oder Mindestmaß
Westgroppeganzjährigentfälltbisher ohne Schonzeit
oder Mindestmaß

Bitte vergleicht die Schonzeiten unbedingt mit euren Gewässerordnungen. Eine Barbe hätte nach der neuen Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ab dem 31. August zwar keine Schonzeit mehr, ob ihr auf Barbe fischen dürft, hängt auch von eurer Gewässerordnung ab!

Frank mit seinem Traumfisch – einer 88 cm langen Barbe

Die komplette Fassung der ThürFischAVO gibts hier:

ThürFischAVO

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Alle angebotenen Informationen verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Nachtrag: in der Gewässerordnung der Angler-Union Jena e. V. steht keine ganzjährige Barben-Schonzeit. Es wird lediglich auf die Ausführungsverordnung verwiesen. Wir haben dies nachträglich im Text korrigiert.

2 Gedanken zu „Neues Thüringer Fischereigesetz: Änderungen bei Schonzeiten und Mindestmaßen!

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