Seit dem 25.9.2020 ist die Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in Kraft. Es gibt einiges an Änderungen und Anpassungen.
In Teil 2 gibt es eine Übersicht für alle Änderungen bei den Schonzeiten und Mindestmaßen:
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Besonderheiten |
Aal | 1. November bis 28. Februar | 50 cm | Schonzeit eingeführt Mindestmaß angehoben |
Äsche | 1. Februar bis 31. Mai | 35 cm | Mindestmaß angehoben |
Bachforelle | 1. Oktober bis 31. März | 30 cm | Mindestmaß angehoben |
Barbe | 1. April bis 31. August | 40 cm | war bisher ganzjährig geschont |
Döbel | keine | 20 cm | Mindestmaß herabgesetzt |
Hecht | 15. Februar bis 30. April | 50 cm | Mindestmaß angehoben |
Karausche | 1. April bis 31. Mai | 15 cm | Schonzeit eingeführt Mindestmaß eingeführt |
Moderlieschen | ganzjährig | entfällt | bisher ohne Schonzeit oder Mindestmaß |
Westgroppe | ganzjährig | entfällt | bisher ohne Schonzeit oder Mindestmaß |
Bitte vergleicht die Schonzeiten unbedingt mit euren Gewässerordnungen. Eine Barbe hätte nach der neuen Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ab dem 31. August zwar keine Schonzeit mehr, ob ihr auf Barbe fischen dürft, hängt auch von eurer Gewässerordnung ab!
Die komplette Fassung der ThürFischAVO gibts hier:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Alle angebotenen Informationen verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Nachtrag: in der Gewässerordnung der Angler-Union Jena e. V. steht keine ganzjährige Barben-Schonzeit. Es wird lediglich auf die Ausführungsverordnung verwiesen. Wir haben dies nachträglich im Text korrigiert.
2 Gedanken zu „Neues Thüringer Fischereigesetz: Änderungen bei Schonzeiten und Mindestmaßen!“
Schaut euch bitte mal den Link zum Gesetzblatt an. Er scheint nicht zu funktionieren.
Hallo Uwe,
vielen Dank für den Hinweis.
Ist korrigiert.
Viele Grüße,
Benjamin