Neues Thüringer Fischereigesetz: Aalschonzeit!

Seit dem 25.9.2020 ist die Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in Kraft. Es gibt Einiges an Änderungen und Anpassungen.
In Teil 1 beschäftigen wir uns mit dem Thema:

Aalschonzeit

Ein toller Aal, gefangen von Marco

Der Aal hatte bisher in Thüringen keine Schonzeit. Doch mit Inkrafttreten der ThürFischAVO ändert sich das.
Der Aal ist in Thüringen ab dem 1. November 2020 geschont. Damit endet die Aalsaison dieses Jahr Ende Oktober. Die Schonzeit läuft bis zum 28. Februar.

Dies ist in der aktuellen Gewässerordnung des Angler-Union Jena e. V. noch nicht vermerkt und wird sicher zeitnah angepasst. Auch ohne Anpassung der Gewässerordnung ist die Anpassung der Schonzeit verbindlich.

Die komplette Fassung der ThürFischAVO gibts hier:

ThürFischAVO

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Alle angebotenen Informationen verstehen sich ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

3 Gedanken zu „Neues Thüringer Fischereigesetz: Aalschonzeit!

  1. Prinzipiell ist eine Schonzeit des vom Aussterben bedrohten europäischen Aals (Anguilla anguilla) sehr zu begrüßen. Allerdings bedarf es für einen wirklichen Schutz dieser Fischart meiner Meinung nach auch einer starken Verbesserung der Durchlässigkeit unserer Gewässer, z.B. durch bauliche Veränderungen an Querbauwerken / Turbinen etc. sowie einer weiteren Einschränkung (wenn nicht gar ein Verbot) des Handels mit Glasaalen.

  2. Eine Schonzeit für Fischarten, die sich hier weder vermehren, noch weiter ausbreiten klnnen ist zu überdenken. Die Durchlässigkeit unserer Flüsse allerdings nicht.

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